Bewegliche Ferien und Feiertage

Bewegliche Ferientage

Zusätzlich zu den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- und Osterferien gibt es bewegliche Ferientage, deren Anzahl gemeinsam mit den übrigen Ferienterminen vom Hessischen Kultusministerium festgelegt werden.

Die Termine für die beweglichen Ferientage werden dann von der jeweiligen Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Die Entscheidung über die Festlegung der beweglichen Ferientage wird den Schulen von der Schulaufsichtsbehörde spätestens bis 20. Mai durch Rundschreiben bekannt gegeben. Gleichzeitig wird die örtliche Presse informiert. Die Informationen dazu finden Sie auch auf den Seiten des Frankfurter Schulamtes.

Es kann deshalb passieren, dass in Frankfurt diese beweglichen Ferientage an anderen Terminen liegen als zum Beispiel in der Wetterau oder in Offenbach.

Die Informationen dazu finden Sie immer vorab auf unserer Homepage und auch auf den Seiten des Frankfurter Schulamtes.

Bewegliche Ferientage:

13.02.2026 Freitag vor Faschingswochenende

16.02.2026 Rosenmontag

15.05.2026 Freitag nach Christi Himmelfahrt

05.06.2026 Freitag nach Fronleichnam

siehe auch:

https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/bewegliche-ferientage


Unterrichtsende vor den Ferien

Am letzten Unterrichtstag vor dem Ferienbeginn schließt der Unterricht an den beruflichen Vollzeitschulen (BÜA, HBFS, FOS) nach der dritten Schulstunde am Vormittag oder nach der zweiten Stunde, wenn der Unterricht am Nachmittag stattfindet.

An Berufsschulen schließt der Unterricht in Klassen, die am Tag vor dem Ferienbeginn Unterricht haben, unabhängig von dem Unterrichtsbeginn nach der sechsten Unterrichtsstunde.

Im Abendunterricht (FOS, ZU) findet am letzten Unterrichtstag vor dem Ferienbeginn kein Unterricht statt. Fällt der Beginn eines Ferienabschnitts auf einen Montag, endet der Unterricht an Schulen mit Samstagsunterricht am vorausgehenden Freitag nach der dritten Unterrichtsstunde, auch wenn an dem dazwischen liegenden Samstag Unterricht vorgesehen war. Endet ein Ferienabschnitt an einem Freitag, so beginnt der Unterricht an den Schulen mit Samstagsunterricht an dem darauffolgenden Montag, auch wenn an dem dazwischen liegenden Samstag Unterricht vorgesehen war.


Freistellung vom Unterricht an islamischen Feiertagen

An beiden Feiertagen (Opferfest + Fastenbrechen) sind die betroffenen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht freigestellt, ohne dass es hierzu eines Antrags bedarf. Die
Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern müssen jedoch die betroffenen Lehrkräfte
mindestens sieben Unterrichtstage im Voraus über die geplante Abwesenheit
informieren (§ 3 Abs. 1 Satz 5 VOGSV).

Kommende Termine für das Fest des Fastenbrechens (Idul Fitr, Seker Bayrami, Ramazan Bayrami) und das Opferfest (Idul Adha, Kurban Bayrami):

Schuljahr 2024/25:

Fastenbrechen: 30. März 2025 (Sonntag), 31. März (Montag)

Opferfest: 6. Juni 2025

Schuljahr 2025/26:

Fastenbrechen: 19. März 2026 (Donnerstag), 20. März 2026 (Freitag)

Opferfest: 27. Mai 2026