Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht

Berufsschülerinnen und Berufsschüler der Grundstufe mit Mittlerem Bildungsabschluss haben die Möglichkeit, parallel zur ersten Berufsausbildung, die Fachhochschulreife zu erwerben. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen. Ergänzend zum regulären Berufsschulunterricht ist der Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) besucht werden. Nach zwei Jahren muss jeweils eine Prüfung abgelegt werden. Darüber hinaus müssen weitere Bedingungen (siehe Tabelle) erfüllt sein.

Das Angebot richtet sich an hoch motivierte, leistungsstarke junge Leute, die zu kontinuierlicher Arbeit fähig sind.

In Frankfurt bieten folgende Schulen diesen Zusatzunterricht an:

  • Bethmannschule,
  • Heinrich-Kleyer-Schule und die
  • Paul-Ehrlich-Schule

Überblick
Gesetzliche Grundlage: Verordnung über die Berufsschule: §§ 11 – 22
Organisationsform: zwei Jahre lang wöchentlich 6 Stunden Unterricht an zwei Abenden pro Woche (Dienstag und Donnerstag); Beginn ab 18:40 Uhr
Abschluss:

Zeugnis über den Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses

Voraussetzungen:
  • regelmäßige Teilnahme am Zusatzunterricht
  • bestandene Zusatzprüfung (3 schriftliche Abschlussprüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik-naturwissenschaftlicher Bereich) und
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule mit Mindestdurchschnitt 3,0 und
  • bestandene Abschlussprüfung der Berufsausbildung und
  • Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit[1]
Aufnahmevoraussetzungen:
  • Mittlerer Abschluss (mindestens zweimal Note 3 in D/E/M, keine 5 in D/E/M) oder
  • Versetzung in die 11. Jahrgangsstufe
Anmeldung:
  • Anmeldefrist für die Zulassung zum Zusatzunterricht (Beginn: Februar) endet am 14.12. des Vorjahres
  • Anmeldung erfolgt über die besuchte Berufsschule
  • Anmeldeunterlagen: Anmeldeformular, Lebenslauf, Lichtbild, Zeugniskopie mittlerer Bildungsabschluss
Unterrichtsinhalte: Deutsch, Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften (an der Bethmannschule: Biologie)

[1] Ausreichende berufliche Tätigkeit wird erbracht durch:

  • Abschlussprüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf  oder
  • eine Laufbahnprüfung im mittleren Dienst oder
  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder
  • eine nach dem Abschluss der zweijährigen höheren Berufsfachschule erbrachte mindestens halbjährige ununterbrochene einschlägige Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einer öffentlichen Verwaltung unter Vorlage des Praktikumsvertrags und Praktikantenzeugnisses.

Weiterführende Informationen

Link zur Verordnung des Zusatzunterrichts

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